Antrag 2025-04 zur Mitgliederversammlung 2025
Informationen
Antragsteller*in: Felix Meixner
Funktion im Verein: Webmaster
Antragsstatus: Zurückgezogen
Begründung
Gemäß § 7 der Satzung finanziert sich der Verein „durch Spenden und die Beiträge der Mitglieder. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt“. Auf der Gründungsversammlung am 10.02.2023 wurde ein Mitgliedsbeitrag von mindestens 36 € beschlossen, wobei freiwillig auch ein höherer Beitrag geleistet werden kann. Seither haben sich einige Fragen ergeben, wie dieser Beschluss im Detail zu verstehen ist. Diese umfassen beispielsweise:
- Wann wird der Mitgliedsbeitrag erhoben?
- In welcher Höhe ist der Beitrag zu entrichten, wenn ein Mitglied während des laufenden Geschäftsjahrs ein- oder austritt?
- Für den Fall, dass eine Anpassung des Mitgliedsbeitrags vorgenommen werden sollte1, wie wirkt sich diese auf bestehende Mitglieder aus?
Um die in diesen Fragen bislang gelebte Praxis zu formalisieren und für alle Mitglieder transparent zu machen, sowie Rechtssicherheit in der Erhebung der Beiträge zu erlangen, wird daher der Beschluss einer Beitragsordnung beantragt. Beigefügt ist ein Entwurf, der sich an den im Verein etablierten Vorgängen orientiert.
Änderungen
Der Verein gibt sich eine Beitragsordnung.
Entwurf der Beitragsordnung
§ 1 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, im Voraus zu Beginn des Geschäftsjahrs zu entrichten.
§ 2 Beitragshöhe
- Der Mitgliedsbeitrag hat eine Höhe von mindestens 36 € pro Jahr.
- Anpassungen der Höhe des Mitgliedsbeitrags können nicht rückwirkend beschlossen werden.
§ 3 Eintritt
Nach dem Eintritt ist der volle Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr zu entrichten.
Fassung vom 11.07.2025
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Eine solche Anpassung ist im Rahmen dieses Antrags nicht vorgehesen. ↩