Antrag 2025-01 zur Mitgliederversammlung 2025
Informationen
Antragsteller*in: Felix Meixner
Funktion im Verein: Webmaster
Antragsstatus: Abgelehnt
Begründung
Gemäß § 6.1, 6 der Satzung ist der Vorstand gegenwärtig berechtigt, „bis zu 5 Beisitzer [zu] bestimmen, die in ihrem Aufgabenbereich stimmberechtigt sind“. Dieses Instrument hat sich in der Praxis als kaum nützlich erwiesen, insbesondere da sich wenige Aufgabengebiete ergeben haben, für die die Bestimmung eines Beisitzers/einer Beisitzerin notwendig zu sein schienen. So war bei der Ernennung von Beisitzerinnen und Beisitzern in der Realität häufig unklar, welchem Aufgabenbereich diese zugeordnet sind. Da sie allerdings als Mitglieder des Vorstands zu dessen Sitzungen einzuladen sind, ein Anhörungsrecht haben und ihnen die Gelegenheit, ihr themenbezogenes Stimmrecht auszuüben, einzuräumen ist, wurde die Entscheidungsfindung im Vorstand durch dieses Instrument mitunter erschwert. Aus den genannten Gründen wird beantragt, den Absatz § 6.1, 6 aus der Satzung zu entfernen. Um dennoch die Beteiligung von Mitgliedern an den Aktivitäten des Vereins zu ermöglichen, sollen alternative Wege gefunden werden, etwa indem aktiv über Möglichkeiten zur Partizipation an einzelnen Projekten, Veranstaltungen oder Vereinsfunktionen informiert und dazu aufgerufen wird.
Änderungen
§ 6.1, 6 der Satzung entfällt.
§ 6.1, 7 der Satzung rückt vor und wird zu § 6.1, 6.